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Über uns

Diese Web-Seiten werden von der MAT Medizintechnik UG (haftungsbeschränkt) und der MAT PlasMATec, Einzelunternehmen Dr, A. Mucha in Kooperation gestaltet.


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Zu finden sind wir unter folgender Adresse:
Bautzener Str. 2
02906 Quitzdorf am See

E-Mail:  info@mat-dresden.de

Unseren Standort in Dresden haben wir nach unserem Umzug zum 04.01.2021 geschlossen.
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MAT Medizintechik UG (haftungsbeschränkt)


Die MAT Medizintechnik UG ist einer der wenigen Lohnbeschichter in Deutschland, die sich mit der Oberflächenveredelung von medizinischen Produkten beschäftigt, dazu werden Verfahren der Plasma-Oberflächentechnik eingesetzt. Damit können unter Vakuumbedingungen Beschichtungen und Oberflächenmodifizierungen von unterschiedlichsten Materialien durchgeführt werden, um deren Lebensdauer zu verbessern oder deren Einsatz überhaupt zu ermöglichen.
Mit einem Komplex von Einzelprozessen, die wir unter dem Begriff bioMAT-Technologie zusammenfassen, können Oberflächeneigenschaften maßgeschneidert eingestellt werden. Das betrifft Produkte wie Implantate, Katheter bzw. Geräte oder Instrumente der Medizintechnik direkt, aber auch Werkzeuge und Geräte zur Herstellung von Pharmaka oder Lebensmitteln.

Wir bieten Ihnen in diesem Zusammenhang folgende Leistungen an:
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MAT PlasMATec, Einzelunternehmen Dr. A. Mucha


Die MAT PlasMATec beschäftigt sich mit der Anwendung der Plasma-, Oberflächen- und Vakuum-Beschichtungstechnologie im Bereich der Biotechnologie, Medizintechnik, Pharma- und Lebensmittelindustrie, dem Werkzeug-, Maschinen- und Fahrzeugbau, Präzisions- und Feinmechanik, Textiltechnik, Mikromechanik und -systemtechnik.
Mit 7 unterschiedlichen Anlagen setzen wir eine Reihe von Schichtsystemen und Oberflächenbehandlungen mit ganz unterschiedlichen Verfahren auf Metallen, Kunststoffen, Glas oder Keramik um. Durch diese Flexibilität können wir sowohl als Lohnbeschichter als auch als Problemlöser arbeiten.
Seit 2003 haben wir unser Angebot durch den Sonderanlagenbau ergänzt.
Mit diesem neuem Geschäftsfeld sind wir in der Lage, unseren Kunden eine komplexe Dienstleistung auf dem Gebiet der Dünnschicht-Technologien anzubieten. Wir können Sie damit vom ersten Beschichtungsversuch über eine Lohnbeschichtung zum Testen des Marktes bis zum Aufbau einer speziellen Anlage für Ihren Produktionsprozess begleiten.

Wir bieten Ihnen in diesem Zusammenhang folgende Leistungen an:
Leistungen

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Aktuelles

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Kontakt/Anfahrt

Adresse
MAT
Bautzener Str. 2
02906 Quitzdorf am See OT Steinölsa


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Oberflächentechniken


Bevor medizinische Produkte beschichtet, weiterverarbeitet oder verpackt werden können, sind verschiedene Oberflächenprozesse notwendig:
  • Strahlbehandlungen
    Die Oberflächen erhalten eine spezielle Rauhigkeit durch Strahlprozesse. Bei dosierten Strahlprozesse kann auch eine Oberflächen-Verdichtung/Härtung erfolgen.
  • Schliffe & Polituren
    Die Oberflächen müssen noch geschliffen und poliert werden.
  • Reinigung Vor dem Verpacken
    müssen Rückstände vom letzten Bearbeitungsprozess durch Reinigungsprozesse entfernt werden.
  • Plasmabehandlung
    Durch Plasmabehandlung können z. B. an Kunststoffprodukten (Katheter usw.) hydrophile oder hydrophobe Oberflächen eingestellt werden.

Strahlbehandlungen


Die Knochenkontaktflächen von Implantaten werden oft sehr rau gestrahlt, um das Anwachsverhalten zu verbessern.

Die Abbildung unten zeigt die Rückseite eines Femurs, dass mit F7 Korund gestrahlt wurde. Die Vorderseite ist mit TiN beschichtet. Die Übergangszone kann genau eingehalten werden.
MATMed-Strahlungen

Rückseite eines Femurs (mit F7 Korund gestrahlt)

Schliffe & Polituren

Metallische Gelenkimplantate müssen eine hohe Oberflächengüte aufweisen, da diese oft gegen Polymer-Komponenten, Keramik-Komponenten oder Metall-Komponenten laufen.

Die Abbildung unten zeigt Femur-Komponenten und Tibia-Komponenten eines Kniegelenkes nach dem Polieren. Die Rauhigkeitswerte müssen weit unter Rz < 1µm liegen. Dannach erfolgt die Beschichtung z.B. mit TiN.
polierte Femur-Komponenten und Tibia-Komponenten eines Kniegelenkes

Reinigung

Reinigen von medizinischen Produkten

Durch mechanische Bearbeitungsstufen wie Drehen und Fräsen oder Spritzgussverfahren befinden sich auf den Produktoberflächen oft Metallpartikel, Öle oder Entformungshilfsmittel. Diese müssen in jedem Fall vor der nachfolgenden Verarbeitungsstufe entfernt werden. Das geschieht oft nasschemisch in Bädern mit bestimmten Reiniger-Zusätzen und unter Einsatz von Ultraschall sowie Temperatur.
Der rückstandsfreie Zustand nach der Reinigung muss unter bestimmten Bedingungen nachgewiesen werden.
Eine Reinigung im medizinischen Sinne vor der Verpackung und Sterilisation ist das noch nicht.

Plasmabehandlung

Unter dem Sammelbegriff Plasmabehandlung werden Verfahren verstanden, die der Oberflächen- und Randschichtbehandlung mittels Niederdruckplasma dienen. Dabei werden schichtaufbauende und -abtragende Verfahren ausgeschlossen, obwohl teilweise die gleiche Verfahrenstechnik genutzt wird. Es geht vor allem um Prozesse, die:

zur Reinigung der Oberfläche für nachfolgende Prozesse
zur Aktivierung von Oberflächen für die Bedruckbarkeit
zur Hydrophilierung oder Hydrophobierung von Oberflächen

 

Beschichtungen


In den letzten 20 Jahren wurden eine Reihe von Oberflächentechniken, die zuvor in der Industrie eingesetzt wurden, nach umfangreichen Tests auch für die Medizintechnik genutzt. MAT Medizintechnik hat für die verschiedenen Materialien z.B. aus Metall, Keramik, Polymeren oder Glas einen Komplex von Oberflächentechnologien entwickelt, die einzeln oder in Kombination biologische Eigenschaften von Medizinprodukten verändern oder beinflussen können.

Diese Technologien werden neben den Instrumenten und Geräten, die außerhalb des menschlichen Körpers zum Einsatz kommen, hauptsächlich für Implantate genutzt. Ähnlich wie bei Industrieproblemstellungen können Beschichtungen oder Oberflächenmodifizierungen z.B. bei Gelenkimplantaten den Verschleiß senken.

Dabei sind alle Beschichtungen biokompatibel.

  • Endoprothesen-Beschichtung
  • Stents-Beschichtung
  • Katheter-Beschichtung
  • Chirurgische Instrumenten-Beschichtung
  • Dentalmedizin-Beschichtung
  • Medikamentendosier-Beschichtung
  • Verschleiß- & Korrosionsschutz
  • Zellspezifische Beschichtung
  • Biokompatibele Beschichtung
  • Antibakterielle Beschichtung
  • Antithrombogene Beschichtung
  • Hemokompatibel Beschichtung
  • Antiplaque-Beschichtung

Endoprothesen-Beschichtung

Seit ca. 25 Jahren werden moderne Verfahren der Oberflächentechnik für die Lösung von tribologischen Problemen bei Gelenkimplantaten eingesetzt. Neben der Ionenimplantation werden Plasmaverfahren unter Vakuumbedingungen genutzt. Bei der Ionenimplantation werden Stickstoffionen in die Oberflächenrandzone geschossen, um eine Härtesteigerung und damit besseres Verschleißverhalten zu erreichen.

Bei der Beschichtung werden Hartstoffschichten wie TiN, CrN oder DLC genutzt, um den Reibkoeffizienten z.B. gegen Polymere zu verbessern. Deren Biokompatibilität ist vielfältig untersucht worden.

Die Abbildung unten zeigt ein mit verschiedenen Hartstoffschichten beschichtetes Hüfgelenk.
Bild 1_Hüftgelenk

Hüftgelenk mit verschiedenen Hartstoffschichten

Die TiN-Beschichtung des Hüftkopfes verbessert das Verschleißverhalten im Gelenkimplantat!
reduktion_vrschleiß

Verschleißverhalten eines CoCr-Hüftkopfes (32 mm) gegen UHMWPE
w (Gesamtverschleiß) = w (unbeschichtet) / -w (beschichtet)

Durch die TiN-Schicht wird der Abrieb in der Polymerpfanne (UHMWPE) deutlich reduziert.
Literatur zur Biokompatibilität der TiN-Schichten:

R. A. Poggie, A. K. Mishra, J. A. Davidson, Three-body abrasive wear behaviour of orthopaedic implant bearing surfaces from titanium debris, Journal of Materials Science: Materials in Medicine 5 (1994) 387-392
J. J. A. M. van Raay, P. M. Rozing, C. A. van Blitterswijk, R. M. van Haastert, H. K. Koerten, Biocompatibility of wear-resistant coatings in orthopaedic surgery in vitro testing with human fibroplast cell cultures, Journal of Materials Science: Materials in Medicine 6 (1995) 80-84

Stents-Beschichtung

Bei koronare wie periphere Stents kann die Restenosegefahr durch eine entsprechende Oberflächentechnik wesentlich verringert werden.

Abb. 1 zeigt eine Auswahl verschiedener Hersteller.

Neben der passiven Oberflächentechnik gibt es aktive Schichten, dieunter „Drug eluting“ beschrieben werden.
Bei der passiven Oberflächentechnologie werden z.B. Beschichtungen und die Ionenimplantation eingesetzt, um die Hemokomtaibilität zu verbessern und dieRestenosegefahr zu verringern.
Bei der Ionenimplantation werden Kohlenstoffionen in die Oberfläche geschossen.
Dadurch entsteht eine Sperrschicht unmittelbar unter der Metalloberfläche.

Abb. 2 zeigt diesen Effekt in einem schematischen Tiefenprofil.

Bei Beschichtungen wie z.B. DLC, Iridiumoxid ua. kann die Schicht die Ausdiffusion von allerisch wirkenden Elemente wie zB. Nickel unterdrücken, wenn die Oberfläche innen und außen dicht abgeschlossen wird.
Abb. 1: periphere und koronare Stents

Abb. 1: periphere und koronare Stents
Abb. 2: schematisches Tiefenprofil nach Ionenimplantation von Kohenstoff in einen Metallstent

Abb. 2: schematisches Tiefenprofil nach Ionenimplantation von Kohenstoff in einen Metallstent

Katheter-Beschichtung

Die Beschichtung von Kathetern verfolgt zwei Ziele: zum einen soll das Gleitverhalten im menschlichen Körper verbessert werden, zum andern soll bei Langzeit-Kathern das Infektionsrisiko am Übergang zum Körper verringert werden.

Zur Verbesserung des Gleitverhalten setzen wir Beschichtungen mit Hydrogele ein. Um eine antibakterielle Wirkung zu erreichen, werden die Katheter mit Silber oder Wirkstoffen beschichtet.

Die Abbildung unten zeigt Katheter mit einer partiellen Silberbeschichtung.
Katheter-Beschichtung

Katheter mit partieller Silberbeschichtung

Chirurgische Instrumenten-Beschichtung

Viele Instrumente in der Medizintechnik unterliegen einem erhöhten Verscheiß. Davon betroffen sind fast alle Schneidinstrumente.
Hartstoffbeschichtungen wie TiN, TiAlN, TiCN können die Lebensdauer und damit die Verwendbarkeit teilweise um den Faktor 3 bis 5 erhöhen.
Die Abbildung unten zeigt OP-Scheren mit einer TiN-Beschichtung.
MATMed-Chirurgische Istrumente

OP-Scheren mit einer TiN-Beschichtung

Mit schwarzen Beschichtungen können auch die störenden Reflexe bei intesiver Beleuchtung vermieden werden.

Dentalmedizin-Beschichtung

Die in der Zahntechnik eingesetzten Metalle haben einen deutlichen Nickelanteil, der bei vielen Patienten zu allergischen Reaktion führt. Eine Abhilfe kann hier die Beschichtung mit TiN bringen. Diese Hartstoffschicht wirkt als Sperrschicht für die Ausdiffusion von Ni.

Die Abbildung unten zeigt verschiedene Gußstücke nach der TiN-Beschichtung.
Dentalmedizin-Beschichtung

Gußstücke mit TiN-Beschichtung

Medikamentendosier-Beschichtung – Drug eluting

Für ein Drug-eluting-System (DES) bei Stents wurde ein variables Medikamenten-Abgabe-System entwickelt, das auch für viele andere Anwendungen einsetzbar ist.

Es besteht aus einer Passivierungsschicht und einem Resomer (Milchsäure). Im Resomer befindet sich der Wirkstoff, der durch den Abbau des Resomers freigesetzt wird.
Die Passivierungsschicht hat die Aufgabe, nach Abbau des Resomers die Abgabe von Metall-Ionen zu verhindern und den thrombogenen Schutz zu sichern.

Als Passivierungsschicht werden größtenteils die bei Stents bereits eingesetzten DLC-Schichten (diamond like coating) genutzt. Das sind diamantähnliche Schichten in einem amorphen Zustand, die aufgrund der hohen chemischen Beständigkeit auch eine sehr gute Biokompatibilität aufweisen.
Die Abscheidung der diamantähnlichen Schichten erfolgt mit modernsten, umwelt-freundlichen Vakuumbeschichtungsverfahren unter Einsatz von Ionenstrahl- und Plasma¬technologien.
Es wurden aber auch andere Möglichkeiten getestet.

Das Resomer kann mit verschiedenen Wirkstoffen in unterschiedlichen Konzentrationen gemischt werden.
Diese Mischung wird unter Vakuumbedingungen aufgebracht und getrocknet. Dieser Prozess wird mehrfach wiederholt, so dass auch durch die Schichtdicke die Abgabezeit bestimmt werden kann (Tage bis Monate).

Es entsteht eine weitgehend transparente Schicht mit hoher Haftfestigkeit.

Welche Wirkstoffe können eingesetzt werden?

Dem Resomer können verschiedene Wirkstoffe begegeben werden:

Rapamyzin, Gentamicin, Teicoplanin, Taxol, Hirudin, Iloprost
Einsatzmöglichkeiten

  • Stents
  • Katheter
  • Herzklappen
  • Gelenkimplantate
  • Führungsdrähte
  • Wirbelsäulenimplantate
  • Instrumente
  • Sonderanwendungen

Eigenschaften

  • temperaturstabil
  • gute Gleiteigenschaften
  • hohe Haftfestigkeit
  • gute Dosierbarkeit
  • umweltfreundliche Verfahrenstechnik
  • ausreichend elastisch

Verschleiß- & Korrosionsschutz

In der Medizintechnik werden verschiedene Hartstoffschichten eingesetzt, die industriell zur Verbesserung des Verschleißschutzes von Werkzeugen genutzt werden.
Die Biokompatibilität dieser Schichten wurde in vielfältigen Untersuchungen nachgewiesen. Werkstoffseitig zählen diese Schichten zu den Keramiken. Die Eigenschaft der Biokompatibilität ergibt sich aus dem keramischen Charakter der chemischen Bindung bzw. aus den starken Bindungskräften. Sie sind zumeist hart und können chemisch nur schwer angelöst werden..
Für die Medizintechnik sind aber die Haftung und Dichtheit der Schicht um so entscheidender für Anwendungen in der Medizintechnik. Nur eine dichte Schicht kann den Korrosionsschutz des Untergrundes gewährleisten oder als Sperrschicht wirken.

Verbesserte Oberflächenhärte

TiN-Schichten-Oberflächenhärte

Bestimmung der Schichthärte durch registrierende Härtemessung unter Last

Die TiN-Beschichtung erhöht die Oberflächennhärte der Implantate und verbessert dadurch das Verschleißverhalten und die Handhabungssicherheit (Kratzfestigkeit).

Verbesserte tribologische Eigenschaften



TiN-Schichten-tribologische Eigenschaften

trockene Reibung einer starren Kugel aus Wolframkarbid gegen TiN

Der verbesserte Reibungskoeffizient auf Gelenkimplantaten führt zu geringeren Grenzkräften und wesentlich geringeren Abrieben.

Verbessertes Verschleißverhalten im Gelenkimplantat





TiN-Schichten-Verschleißverhalten

Verschleißverhalten eines CoCr-Hüftkopfes (32 mm) gegen UHMWPE

Durch die TiN-Beschichtung von Gelenkimplantaten wird der Abrieb deutlich reduziert.

Zellspezifische Beschichtung

Hinweis - Beschreibungstext einfügen!

Biokompatibele Beschichtung

Werkstoffe wie z. B. Titan, die bioverträglich sind, lassen sich als dünne Schichten abscheiden. Diese Schichten können auf weniger verträgliche Materialien u.a. als Sperrschicht aufgebracht werden. So kann u.a. auch in beschichteten Zellkulturschalen das Anwachsverhalten von Implantaten außerhalb des Körpers sehr leicht untersucht werden.

Antibakterielle Beschichtung

Hinweis - Beschreibungstext einfügen!

Antithrombogene Beschichtung

Harte Kohlenstoff-Beschichtungen (DLC) können die Thrombosegefahr bei Implantaten wie absolut minimieren, da diese Schichten chemisch inert sind und sehr glatt abgeschieden werden können.

Hemokompatibel Beschichtung

Die Blutverträglichkeit ist für viele medizinische Geräte, Implantate und Instrumente von größter Wichtigkeit. Mit Hilfe der biomat-Technologie kann die Oberfläche medizinischer Produkte so eingestellt werden, dass die Thrombosegefahr und die Anhaftung von Ablagerungen vermieden bzw. verringert wird.

Antiplaque-Beschichtung

Bei Zahnersatz können Beschichtungen die Ablage von Plaque sehr lange verhindern.

 

Beschriftungen

Zur Kennzeichnung von medizinischen Produkte setzen wir die Laserbeschriftung ein. Implantate erhalten die CE-Nummer, Angaben zur Größe sowie eine fortlaufende Nummer.
Implantat mit CE-Nummer

 

Verpackungen


Implantate werden nach der letzten Reinigung in Peelbeuteln z.T. zweifach vakuumverpackt. Im Bild unten ist ein für die Medizintechnik zugelassener Vakuumverpackungsautomat im Reinraum zu sehen.
Vakuumverpackungsautomat im Reinraum

 

Schadensanalysen


Durch unsere umfangreichen Werkstoffkenntnisse sind wir in der Lage, Schadensfälle zu analysieren und deren Ursachen festzustellen. Dazu setzen wir auch moderne Analysentechnik in Zusammenarbeit mit den Dresdner Forschungseinrichtungen ein.

 

Problemlösungen/FuE


Im Dresdener Raum ist eine hohe Konzentration von Forschungseinrichtungen vorhanden, die bei Problemlösungen oder Forschungsaufgaben im medizinischen Bereich zusammenarbeiten können. Wir unterhalten durch Studentenaustausch und Teilnahme an öffentlichen Forschungsprojekten engen Kontakt. Diesen Kontakt werden wir auch nutzen, um kundenspezifische Lösungen oder Forschungsaufgaben für unsere Kunden in kurzer Zeit abzuwickeln.

 

Oberflächenmodifizierungen

  • Strahlen
  • Schleifen/Polieren
  • Reinigen
  • Plasmaaktivierungen
  • Plasmahärten
  • Plasmanitrieren
  • Ionenimplanation

 

Nano-Beschichtungen

Nano-Beschichtungen


Aufbau der Nano-Schichten

Nano-Schichten sind Sol-Gel Schichten, die mit zusätzlichen funktionellen Gruppen und/oder keramischen Nanopartikeln hergestellt werden. Durch die Zugabe geeigneter organischer Gruppen können Schichteigenschaften, wie z. B. Plastizität oder Brechungsindex eingestellt und durch die Zugabe keramischer Nanopartikel kann die Abriebfestigkeit und die Kratzfestigkeit erhöht werden.
Auf diese Weise kann eine glaskeramische Grundstruktur mit einer perfluorierten Oberfläche, die sowohl hydrophobe als auch oleophobe Eigenschaften aufweist, geschaffen werden. Dabei wir eine sogenannte Gradientenstruktur aufgebaut, da sich die perfluorierten Kohlenstoffketten an der Oberfläche der Schicht konzentrieren und somit eine teflonähnliche Oberfläche gestalten, während der anorganische Teil sich im unteren Bereich der Schicht konzentriert und neben der Härte eine gute Haftung zum Substrat sichert.
Als Nanocer-Schichten werden die transparenten Sol-Gel-Schichten mit keramischen Nanopartikeln bezeichnet. Nanofluor-Schichten sind teflonartige Fluorpolymer-Schichten auf Sol-Gel-Basis ohne Nanopartikel. Die Kombination aus Fluorpolymeren und keramischen Nanopartikel wird als Nanogradienten-Schichten bezeichnet.

Die Eigenschaften der Nanocer-Schichten
  • kratz- und abriebfest
  • biokompatibel
  • hydrophob und oleophob
  • chemikalienbeständig im pH-Bereich 2-10
  • transparent oder eingefärbt
  • sehr gute Haftfestigkeit auf Edelstahl und Aluminium
  • geglättet, inerte Oberfläche
  • elektrisch isolierend oder leitend

Beschichtung mit Nanofluor-Schichten

Durch Zugabe von homogenen, teflonartigen Verbindungen wie PTFE (Polytetrafluoroethylene), FEP (Fluorinated ethylene propylene polymer), PFA (Perfluoralkoxy) oder ETFE (Halar, Copolymer aus Ethylen und Tetrafluorethylen) erhalten die Nanofluor-Schichten ihre hydrophoben und oleophoben Eigenschaften sowie eine sehr gute Chemikalienbeständigkeit. Die Haftung auf dem Substrat beruht ausschließlich auf physikalischer Wechselwirkung und ist damit weniger stark als bei den Nanocer-Schichten.

Die Eigenschaften der Nanofluor-Schichten
  • hydrophob und oleophob
  • chemikalienbeständig im pH-Bereich 2-24
  • einfärbbar
  • gute Haftfestigkeit auf aufgerautem Edelstahl und Aluminium
  • inerte Oberfläche
  • elektrisch isolierend
  • geringer Reibwiderstand
  • gute Gleitfähigkeit
  • geeignet im Kontakt mit Lebensmitteln

Applikation
  • Maschinen- und Werkzeugbau
  • Medizintechnik
  • Luft- und Raumfahrt
  • Elektrotechnik/Elektronik
  • Bauindustrie (Fassaden)
  • Automobilbau
  • Chemische Industrie

Geeignete Substratwerkstoffe:

Metalle: z.B. Edelstahl, Aluminium-, Magnesiumlegierungen, Messing
Keramiken, Glas
Weitere Werkstoffe auf Anfrage

Vorteile:

umweltfreundliche Verfahrenstechnik
Abscheidung von Schichtdicken zwischen 1µm und 30 µm, auch Vielfachschichten
niedrige Behandlungstemperaturen (<200° C)
Einebnungseffekt der Oberfläche, Porenversiegelung

Beispiel: Beschichtung von Nadeln und Röhrchen

Nano-Beschichtungen können sowohl auf Innenoberflächen wie Aussenoberflächen von Hohlnadeln und Röhrchen mit Innendurchmesser grösser als 0,1 mm und Längen bis zu 500 mm aufgebracht werden.

Wir unterscheiden:
  • Transparente Nanocer-Schichten auf den Innen- und Aussenoberflächen der Nadeln.
  • Teflonartige Fluor-Schichten auf den Aussenoberflächen (Nanofluor-Schichten).
  • Kombination einer Innenbeschichtung mit einem Nanocer-System und einer Aussenbeschichtung mit Fluorpolymeren.

Durch die hydrophobe teflonähnliche Oberfläche der Schichten ergibt sich eine starke Verminderung von unerwünschten und gefährlichen Verschleppungen (carry-over). Die beschichteten Nadeln lassen sich mit weniger Aufwand und geringerem Verbrauch von Chemikalien reinigen. Die Innenbeschichtung der Hohlnadeln führt zu einer Reduzierung der Rauhtiefe des verwendeten Metalls und damit zu wesentlich glatteren Innenoberflächen. In der Praxis hat es sich gezeigt, dass hochwertige Edelstahlqualitäten mit mechanisch oder elektrisch polierten Oberflächen und einer hydrophoben Sol-Gel Nanobeschichtung die weitaus besten Ergebnisse bezüglich reduzierter Verschleppung (carry-over) erbringen.

Diese Innovation bringt unseren Kunden in der Diagnostik und Analytik wesentliche Vorteile:
  • Starke Reduzierung von Verschleppungen (carry-over)
  • Reinigung mit geringem Verbrauch an Waschflüssigkeiten
  • Schicht wirkt als Diffusionsbarriere gegen Ionen, die aus dem Metall austreten
  • Wesentlich längere Lebensdauer der Nadeln
  • Höherer Durchsatz der Tests

856 Nano-Beschichtungen
(PDF zum Download)

 

Duplex-Beschichtungen

CLAROMAT®

ein umweltfreundliches Verfahren zur dekorativen Oberflächen-beschichtung

Metallische Überzüge für dekorative Anwendungen auf Beschlägen, Armaturen, Fahrzeugteilen, Leuchtenteilen, Gehäusen usw. waren bisher mit umweltfreundlichen Vakuumbeschichtungsverfahren (Dünnschichttechnik) nur dann herstellbar, wenn der Untergrund sowohl hinsichtlich Korrosionsschutz und Rauhigkeit vorbehandelt war und die Oberfläche zusätzlich geschützt wurde.
Die auf einem Mehrschichtsystem basierende CLAROMAT® -Technologie wurde für dekorative Metallisierungen auf vorwiegend metallischen Bauteilen entwickelt.

Ein wesentlicher Vorzug von CLAROMAT® ist die sehr umweltfreundliche Verfahrenstechnik, die auf Lösungsmittel, chemische Bäder, krankheitserzeugende oder umweltschädigende Gefahrstoffe verzichtet. Es entstehen keine Gefahrstoff-Abfälle.
Mit dem Vakuumbeschichtungsverfahren werden Metalle mit Hilfe eines Plasmas auf die Bauteile abgeschieden. Metallisches Chrom ist dabei nicht karzinogen, die gefährlichen Cr(VI)-Ionen treten im Prozeß nicht auf.
Auch allergene Reaktionen, wie bei Nickel, werden vermieden.

Mit dem CLAROMAT®-Verfahren können nahezu alle metallischen Überzüge hergestellt werden, insbesondere Chrom, Aluminium, Titan, Kupfer, Messing, Gold, Silber, Platin. Es sind Hochglanzbeschichtungen möglich, ohne den metallischen Untergrund vorzubehandeln oder zu polieren.

Für den Korrosionsschutz oder für die Erhöhung der Kratzfestigkeit des Überzugs stehen verschiedene transparente Schutzbeschichtungen zur Verfügung.

Das CLAROMAT®-Verfahren selbst wird unter Vakuumbedingungen ausgeführt. Daraus ergeben sich unter Umständen Einschränkungen in der Größe oder Geometrie der zu beschichtenden Teile.

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Anwendungen
  • Leichtmetallräder
  • Fahrzeugteile (Rahmen, Beschläge, Zierelemente)
  • Blechteile für Leuchten
  • Gehäuse (Haushalttechnik, Industrieprodukte, EMV-Schutz)
  • Beschläge und Armaturen (Möbel, Bau, Industrie)
  • Bleche (Fassadenelemente, Verkleidungen)
  • weitere Bauteile, die bisher mit chemischen Methoden oberflächenbeschichtet wurden

Vorteile
  • hohe dekorative Wirkung
  • umweltfreundliche, zukunftsweisende Verfahrenstechnik
  • Wegfall oder Reduzierung von mechanischen Vorbehandlungen
  • Materialeinsparung, besonders Edelmetalle
  • Gewichtseinsparung
  • verschleißfeste, korrosionsbeständige Beschichtungen
  • z.T. hohe selbstreinigende Eigenschaften der Beschichtung
  • hohe Schichtadhäsion
  • z.T. hohe Schichtelastizität
  • selektive Beschichtung möglich

Werkstoffdaten
  • Grundmaterialien: Metall (Aluminium, Leichtmetall-Legierungen, Stahl, Messing, usw.)  –> Bleche, Gußteile, Halbzeuge
  • Schichtwerkstoffe: Chrom, Aluminium, Titan, Zirkon, Kupfer, Gold, Silber, Platin, Legierungen  wie Chromnickel, Messing
  • Schichtfarben: alle metallischen Farben
  • Oberflächenfinish: poliert, matt, strukturiert wie Untergrund

 

Sonderlösungen

  • Innenbeschichtung
  • kontinuierliche Drahtbeschichtung

 

Beschichtungs-Technologien

  • Sputtern
  • Verdampfung

 

Anlagenbau

Anlagen

Laboranlagen

Vakuumbeschichtungsanlage MATVAC 320
Vakuumkammer: 320 x 400
Pumptechnik: Turbopumpe, einstufige Vorpumpe
Beschichtungstechnologie: Sputtertechnik

Batchanlagen

Vakuumbeschichtungsanlage MAThard 1500
Vakuumkammer: 1000 x 1500
Pumptechnik: Turbopumpe, dreistufige Vorpumpe
Beschichtungstechnologie: Arctechnik & Sputtertechnik
Vakuumbeschichtungsanlage MAT 9006.3
Vakuumkammer: 900 x 1100
Pumptechnik: Kryopumpe, mehrstufige Vorpumpe
Beschichtungstechnologie: Sputtertechnik

Durchlaufanlagen

Vakuumbeschichtungsanlage MAT Inline 2004.4
Vakuumkammer: 7-Kammersystem mit je zwei Einschleusungskammern und Ausschleusungskammern, sowie zwei Beschichtungskammern, getrennt durch eine Pufferkammer
Pumptechnik: Turbopumpen, einstufige Vorpumpen, mehrstufige Vorpumpen an der ersten und letzten Kammer
Beschichtungstechnologie: Sputtertechnik, Elektronenstrahlverdampfung
Vakuumbeschichtungsanlage MAT Inline 5000.1
Vakuumkammer: 3-Kammersystem mit Ein- und Ausschleusungskammer und Beschichtungskammer
Pumptechnik: 2 Turbopumpen, einstufige Vorpumpen
Beschichtungstechnologie: Sputtertechnik

Komponenten

Beschichtungsquellen

200 mm – Arc-Verdampfer
Bogenstrom: 70 A bis 300 A
Isolation: Borkarbid

Probenmanipulationssysteme

Werkzeugeprobenhalter
Satellitendurchmesser: 170
Steckplätze: 16

 

Wiederverkauf

 

Inhalt

 

Inhalt

 

 

 

Impressum

ANGABEN GEMÄSS § 5 TMG

MAT PlasMATec, Einzelunternehmen Dr. A. Mucha
Bautzener Str. 2
02906 Quitzdorf am See

KONTAKT:

Telefon: +49 35893 50471
Telefax: +49 35893 50472
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UMSATZSTEUER-ID:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 226043276

 

VERANTWORTLICH FÜR DEN INHALT NACH § 55 ABS. 2 RSTV:

Dr. Andreas Mucha
(Anschrift wie oben)

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„Profiling“ jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.

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„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten


Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Cookies und Widerspruchsrecht bei Direktwerbung

Als „Cookies“ werden kleine Dateien bezeichnet, die auf Rechnern der Nutzer gespeichert werden. Innerhalb der Cookies können unterschiedliche Angaben gespeichert werden. Ein Cookie dient primär dazu, die Angaben zu einem Nutzer (bzw. dem Gerät auf dem das Cookie gespeichert ist) während oder auch nach seinem Besuch innerhalb eines Onlineangebotes zu speichern. Als temporäre Cookies, bzw. „Session-Cookies“ oder „transiente Cookies“, werden Cookies bezeichnet, die gelöscht werden, nachdem ein Nutzer ein Onlineangebot verlässt und seinen Browser schließt. In einem solchen Cookie kann z.B. der Inhalt eines Warenkorbs in einem Onlineshop oder ein Login-Status gespeichert werden. Als „permanent“ oder „persistent“ werden Cookies bezeichnet, die auch nach dem Schließen des Browsers gespeichert bleiben. So kann z.B. der Login-Status gespeichert werden, wenn die Nutzer diese nach mehreren Tagen aufsuchen. Ebenso können in einem solchen Cookie die Interessen der Nutzer gespeichert werden, die für Reichweitenmessung oder Marketingzwecke verwendet werden. Als „Third-Party-Cookie“ werden Cookies bezeichnet, die von anderen Anbietern als dem Verantwortlichen, der das Onlineangebot betreibt, angeboten werden (andernfalls, wenn es nur dessen Cookies sind spricht man von „First-Party Cookies“).

Wir können temporäre und permanente Cookies einsetzen und klären hierüber im Rahmen unserer Datenschutzerklärung auf.

Falls die Nutzer nicht möchten, dass Cookies auf ihrem Rechner gespeichert werden, werden sie gebeten die entsprechende Option in den Systemeinstellungen ihres Browsers zu deaktivieren. Gespeicherte Cookies können in den Systemeinstellungen des Browsers gelöscht werden. Der Ausschluss von Cookies kann zu Funktionseinschränkungen dieses Onlineangebotes führen.

Ein genereller Widerspruch gegen den Einsatz der zu Zwecken des Onlinemarketing eingesetzten Cookies kann bei einer Vielzahl der Dienste, vor allem im Fall des Trackings, über die US-amerikanische Seite http://www.aboutads.info/choices/ oder die EU-Seite http://www.youronlinechoices.com/ erklärt werden. Des Weiteren kann die Speicherung von Cookies mittels deren Abschaltung in den Einstellungen des Browsers erreicht werden. Bitte beachten Sie, dass dann gegebenenfalls nicht alle Funktionen dieses Onlineangebotes genutzt werden können.

Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Nach gesetzlichen Vorgaben in Österreich erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 7 J gemäß § 132 Abs. 1 BAO (Buchhaltungsunterlagen, Belege/Rechnungen, Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, etc.), für 22 Jahre im Zusammenhang mit Grundstücken und für 10 Jahre bei Unterlagen im Zusammenhang mit elektronisch erbrachten Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen, die an Nichtunternehmer in EU-Mitgliedstaaten erbracht werden und für die der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) in Anspruch genommen wird.

Geschäftsbezogene Verarbeitung

Zusätzlich verarbeiten wir
– Vertragsdaten (z.B., Vertragsgegenstand, Laufzeit, Kundenkategorie).
– Zahlungsdaten (z.B., Bankverbindung, Zahlungshistorie)
von unseren Kunden, Interessenten und Geschäftspartner zwecks Erbringung vertraglicher Leistungen, Service und Kundenpflege, Marketing, Werbung und Marktforschung.

Kontaktaufnahme

Bei der Kontaktaufnahme mit uns (z.B. per Kontaktformular, E-Mail, Telefon oder via sozialer Medien) werden die Angaben des Nutzers zur Bearbeitung der Kontaktanfrage und deren Abwicklung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b. (im Rahmen vertraglicher-/vorvertraglicher Beziehungen), Art. 6 Abs. 1 lit. f. (andere Anfragen) DSGVO verarbeitet.. Die Angaben der Nutzer können in einem Customer-Relationship-Management System („CRM System“) oder vergleichbarer Anfragenorganisation gespeichert werden.

Wir löschen die Anfragen, sofern diese nicht mehr erforderlich sind. Wir überprüfen die Erforderlichkeit alle zwei Jahre; Ferner gelten die gesetzlichen Archivierungspflichten.

Hosting und E-Mail-Versand

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Bestandsdaten, Kontaktdaten, Inhaltsdaten, Vertragsdaten, Nutzungsdaten, Meta- und Kommunikationsdaten von Kunden, Interessenten und Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

OpenStreetMap

Wir binden die Landkarten des Dienstes „OpenStreetMap“ ein (https://www.openstreetmap.de), die auf Grundlage der Open Data Commons Open Database Lizenz (ODbL) durch die OpenStreetMap Foundation (OSMF) angeboten werden. Datenschutzerklärung: https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Privacy_Policy.

Nach unserer Kenntnis werden die Daten der Nutzer durch OpenStreetMap ausschließlich zu Zwecken der Darstellung der Kartenfunktionen und Zwischenspeicherung der gewählten Einstellungen verwendet. Zu diesen Daten können insbesondere IP-Adressen und Standortdaten der Nutzer gehören, die jedoch nicht ohne deren Einwilligung (im Regelfall im Rahmen der Einstellungen ihrer Mobilgeräte vollzogen), erhoben werden.

Die Daten können in den USA verarbeitet werden. Weitere Informationen können Sie der Datenschutzerklärung von OpenStreetMap entnehmen: https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Privacy_Policy.

Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke

 

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER MAT MEDIZINTECHNIK UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) UND MAT PLASMATEC
– BEHANDLUNGEN UND UNTERSUCHUNGEN PHYSIKALISCH-TECHNISCHER ART –
gültig ab 01.04.2009

  1. Allgemeines

    Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt nur mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung beim Besteller zustande.

    Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

    Für alle Verträge zwischen der MAT Medizintechnik UG (haftungsbeschränkt)  (nachstehend MAT) und dem Besteller zu Behandlungen und Unter­­suchungen physikalisch- technischer Art (nachstehend als Leistungen bezeichnet) gelten ausschließ­lich die allgemeinen Geschäftsbedin­gungen der MAT. Unsere allgemeinen Geschäftsbedin­gungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.

    Entgegenstehende Geschäfts­bedingungen des Bestellers verpflichten uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht aus­drück­lich widersprechen.
  2. Umfang und Ausführung eines Auftrages

    Der Leistungsumfang eines Auftrages wird mit der Auftragsbestätigung festgelegt. Änderungen des vereinbar­ten Lei­stungs­umfanges bedürfen der Schriftform.

    Der Besteller ist mit der Auftragserteilung verpflichtet, die MAT auf giftige und gefährliche Stoffe oder Strah­lungen in oder an seinen Materialien hin­zu­wei­sen. Die MAT ist in diesem Falle berechtigt, die Ausführung der Leistun­gen zu ver­weigern.

    Der Besteller hat die MAT auch auf sonstige ihm bekannte Umstände, insbesondere Eigenschaften der Teile hinzuwei­sen, soweit dies für eine ord­nungsmäßige Durchfüh­rung der Leistung erkennbar von Bedeutung ist.
  3. Preise

    Unsere Preise verstehen sich als Nettopreise ohne Mehrwertsteuer in Euro ab Werk, ausschließlich Ver­packung, Versandkosten und Zoll
    Soweit unsere Preise nicht ausdrücklich als Festpreise bestätigt werden, behalten wir uns bei Erhöhung der Material- und Betriebskosten eine ver­hältnismäßige Korrektur der Preise vor, wenn die in der Auftragsbestäti­gung angegebene Leistungszeit mehr als 6 Wochen beträgt.
    Wenn auf der Basis anderer Preisstellungen offeriert wird, ist das in unseren Angeboten und Auftragsbestäti­gungen aus­drücklich angegeben.
    Für Mindermengen mit einem Nettoauftragswert bis 100 Euro erheben wir einen Zuschlag in Höhe von 20%, mindestens jedoch 10,00 Euro.
  4. Zahlungsbedingungen

    Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar. Wir behal­ten uns vor, bei Annahme der Bestellung eine angemessene Anzahlung zu verlangen.
    Die Fälligkeit des Rechnungsbetrages ist unabhängig davon, ob der Besteller die Abnahme der Leistung erklärt.
    Bei verzögerter oder gestundeter Zahlung können wir, auch ohne vorherige Mahnung, bankübliche Zinsen ver­langen
    Die Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen wegen etwaiger Gegenansprüche des Bestellers ist nicht statthaft, es sei denn, die Gegenan­sprüche sind rechts­kräftig festgestellt oder unbestritten.
  5. Leistungszeit

    Die in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen angegebenen Leistungsfristen werden angestrebt; gering­fügige Über­schrei­tungen bis zu 2 Wochen sind zulässig. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vor­behalten, falls wir neben der Behandlung oder Untersuchung der Teile auch deren Beschaffung und Lieferung schul­de.

    Die Leistungszeit beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht früher, als eine endgültige Übereinstim­mung über die Leistungen schriftlich vorliegt.

    Schadenersatzansprüche wegen nicht ausgeführter oder verspäteter Leistungen werden im Fall gewöhnlicher Fahrlässig­keit ausgeschlossen. Bei grober Fahrlässigkeit sind die Schadenersatzansprüche der Höhe nach auf den durch uns vorhersehbaren Schaden und auf den Wert der Leistungen begrenzt.
  6. Gefahrübergang und Versand

    Mit dem Verlassen unseres Werkes geht die volle Gefahr für die Beschädigung oder den Verlust der Teile auf den Bestel­ler über. Der Versand erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Bestellers. Auf Verlangen des Bestel­lers wird von uns eine Trans­portversicherung auf seine Kosten abgeschlossen.

    Wird die Ablieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, verzögert, so lagern die Teile ab Mel­dung der Ver­sandbe­reitschaft auf Rech­nung und Gefahr des Bestellers.

  7. Eigentumsvorbehalt

    Schulden wir neben der Behandlung oder Untersuchung der Teile auch deren Beschaffung und Lieferung, behal­ten wir uns das Eigentum an sämtli­chen von uns gelieferten Teilen, auch nach Einbau in andere Gegenstände, bis zur vollständigen Bezahlung unserer gegenwärtigen und künftigen For­derungen vor. Wir verpflichten uns, von uns gelieferte Teile aus dem Eigentumsvorbehalt insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten ins­gesamt die zu sichernden For­derungen um mehr als 20 % über­steigt.

    Der Besteller ist berechtigt, die gelieferten Teile im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer erwachsen. Zur Einziehung die­ser Forderungen bleibt der Besteller auch nach der Abtretung bis zu unserem Widerruf er­mäch­tigt. Der Besteller ist auf unser Verlangen verpflichtet, uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner zu benennen.
  8. Gewährleistung und Haftung

    Die Ausführung der Leistungen erfolgt nach bestem Wissen und Können, ohne dass bestimmte Anwendungs­eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten der Teile gewährleistet werden können.

    Mängelanzeigen hat uns der Besteller unverzüglich nach Erhalt der Teile schriftlich zu übermitteln, es sei denn, es handelt sich um nicht erkennbare Mängel.

    Unsere Gewährleistung beginnt am Tag der Abnahme unserer Leistung durch den Besteller und erstreckt sich auf Mängel, die innerhalb von 6 Monaten nach Beginn der Gewährleistung angezeigt werden und nach­weisbar wegen mangelhafter Ausfüh­rung unserer Leistungen auftreten. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Besteller nicht innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Teile erklärt, dass er die Leistung nicht abnimmt.
    Die MAT kann die Rückgabe beanstandeter Teile verlangen. Die Kosten der Versendung zurückzugebender Teile trägt der Besteller.
    Die Gewährleistung ist nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Sind wir zur Nach­besserung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich aus von uns zu ver­tretenden Gründen die Nachbesserung oder Ersatzlieferung über angemes­sene Fristen hinaus, so ist der Bestel­ler berech­tigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Preises zu verlangen.

    Eine weitergehende Haftung durch uns wird hiermit ausgeschlossen.
    Diese Haftungsfreizeichnung gilt jedoch nicht, soweit wir einen Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich ver­ursachen. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Besteller auf­grund des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatz wegen Nichterfül­lung geltend macht. Bei fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten gilt die Haftungsfreizeichnung mit der Ein­schränkung, dass wir nur auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens haf­ten.

    Die vorstehenden Haftungsfreizeichnungen und -begrenzungen gelten nicht für Ansprüche gemäß §§ 1, 4 Produkthaf­tungs­gesetz.

    Bei unsachgemäßer Behandlung der gelieferten Teile und bei Vornahme von Veränderungen durch den Bestel­ler oder Dritte erlischt jede Gewährlei­stungspflicht.

  9. Anlieferung und Aufbewahrung von Teilen, Materialien, Proben und Unterlagen

    Sofern die von uns zu behandelnden oder untersuchenden Teile nicht von uns zu beschaffen sind, hat der Be­steller sie recht­zeitig anzuliefern, späte­stens 2 Tage vor dem hierfür vereinbarten Termin. Bei verzögerter Anlie­ferung sind die ver­einbarten Leistungszeiten für uns nicht mehr verbindlich. Statt dessen ist auf unser Ver­langen eine neue, den Umständen angemessene Vereinbarung über die Leistungszeiten zu treffen.
    Die uns übergebenen Materialien, Proben und schriftliche Unterlagen werden von uns mit eigenüblicher Sorgfalt bis zwei Monate nach Ausführung der Leistun­gen ver­wahrt und anschließend vernichtet, falls nicht der Besteller auf seine Kosten ihre Rücksendung wünscht.

    Die Gefahr des zufälligen Untergangs der Teile, Proben und Unterlagen trägt der Besteller.
  10. Vertraulichkeit und Geheimhaltung

    Die MAT wahrt die Vertraulichkeit bezüglich Besteller, dessen Aufträgen, seinen Materialien und Proben und ver­pflichtet sich, alle in Zusammenhang mit den Leistungen erbrachten Ergebnisse und Informationen nur dem Besteller zur Verfügung zu stel­len und ohne dessen Zustimmung weder zu veröf­fentlichen noch Dritten bekannt­zugeben.
    Der Besteller steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages von der MAT gefer­tigten Berichte, Gutach­ten, Ratschläge und Auskünfte nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Die Vervielfältigung und Veröf­fentli­chung von Ergebnissen, Informationen, Auskünfte, Attesten o.ä. bedarf der schriftlichen Zustimmung der MAT.

  11. Erfüllungsort und anwendbares Recht

    Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dresden.
    Für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.