Diese Web-Seiten werden von der MAT Medizintechnik UG
(haftungsbeschränkt) und der
MAT PlasMATec, Einzelunternehmen Dr, A. Mucha in Kooperation gestaltet.
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Zu finden sind wir unter folgender Adresse:
Bautzener Str. 2
02906 Quitzdorf am See
E-Mail: info@mat-dresden.de
Unseren Standort in Dresden haben wir nach unserem Umzug zum 04.01.2021 geschlossen.
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MAT Medizintechik UG (haftungsbeschränkt)
Die MAT Medizintechnik UG ist einer der wenigen
Lohnbeschichter in Deutschland, die sich mit der
Oberflächenveredelung von medizinischen Produkten
beschäftigt, dazu werden Verfahren der
Plasma-Oberflächentechnik eingesetzt. Damit können
unter Vakuumbedingungen Beschichtungen und
Oberflächenmodifizierungen von unterschiedlichsten Materialien
durchgeführt werden, um deren Lebensdauer zu verbessern oder
deren Einsatz überhaupt zu ermöglichen.
Mit einem Komplex von Einzelprozessen, die wir unter dem Begriff
bioMAT-Technologie zusammenfassen, können
Oberflächeneigenschaften maßgeschneidert eingestellt
werden. Das betrifft Produkte wie Implantate, Katheter bzw.
Geräte oder Instrumente der Medizintechnik direkt, aber auch
Werkzeuge und Geräte zur Herstellung von Pharmaka oder
Lebensmitteln.
Wir bieten Ihnen in diesem Zusammenhang folgende Leistungen an:
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MAT PlasMATec, Einzelunternehmen Dr. A. Mucha
Die MAT PlasMATec beschäftigt sich mit der Anwendung der
Plasma-, Oberflächen- und Vakuum-Beschichtungstechnologie im
Bereich der Biotechnologie, Medizintechnik, Pharma- und
Lebensmittelindustrie, dem Werkzeug-, Maschinen- und Fahrzeugbau,
Präzisions- und Feinmechanik, Textiltechnik, Mikromechanik und
-systemtechnik.
Mit 7 unterschiedlichen Anlagen setzen wir eine Reihe von
Schichtsystemen und Oberflächenbehandlungen mit ganz
unterschiedlichen Verfahren auf Metallen, Kunststoffen, Glas oder
Keramik um. Durch diese Flexibilität können wir
sowohl als Lohnbeschichter als auch als Problemlöser arbeiten.
Seit 2003 haben wir unser Angebot durch den Sonderanlagenbau
ergänzt.
Mit diesem neuem Geschäftsfeld sind wir in der Lage, unseren
Kunden eine komplexe Dienstleistung auf dem Gebiet der
Dünnschicht-Technologien anzubieten. Wir können Sie
damit vom ersten Beschichtungsversuch über eine
Lohnbeschichtung zum Testen des Marktes bis zum Aufbau einer speziellen
Anlage für Ihren Produktionsprozess begleiten.
Wir bieten Ihnen in diesem Zusammenhang folgende Leistungen an:
Leistungen
Entschichtungen
Vakuumservice
Problemlösungen/FuE
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Aktuelles
Aktuell haben wir keine aktuellen Inhalte!
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Kontakt/Anfahrt
Adresse
MAT
Bautzener Str. 2
02906 Quitzdorf am See OT
Steinölsa
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Oberflächentechniken
Bevor medizinische Produkte beschichtet, weiterverarbeitet oder
verpackt werden können, sind verschiedene
Oberflächenprozesse notwendig:
Strahlbehandlungen Die
Oberflächen erhalten eine spezielle Rauhigkeit durch
Strahlprozesse. Bei dosierten Strahlprozesse kann auch eine
Oberflächen-Verdichtung/Härtung erfolgen.
Schliffe & Polituren Die
Oberflächen müssen noch geschliffen und poliert
werden.
Reinigung Vor dem Verpacken
müssen Rückstände vom letzten
Bearbeitungsprozess durch Reinigungsprozesse entfernt werden.
Plasmabehandlung Durch Plasmabehandlung
können z. B. an Kunststoffprodukten (Katheter usw.) hydrophile
oder hydrophobe Oberflächen eingestellt werden.
Strahlbehandlungen
Die Knochenkontaktflächen von Implantaten werden oft sehr rau
gestrahlt, um das Anwachsverhalten zu verbessern.
Die Abbildung unten zeigt die Rückseite eines Femurs, dass mit
F7 Korund gestrahlt wurde. Die Vorderseite ist mit TiN beschichtet. Die
Übergangszone kann genau eingehalten werden.
MATMed-Strahlungen
Rückseite eines Femurs (mit F7 Korund gestrahlt)
Schliffe & Polituren
Metallische Gelenkimplantate müssen eine hohe
Oberflächengüte aufweisen, da diese oft gegen
Polymer-Komponenten, Keramik-Komponenten oder Metall-Komponenten laufen.
Die Abbildung unten zeigt Femur-Komponenten und Tibia-Komponenten eines
Kniegelenkes nach dem Polieren. Die Rauhigkeitswerte müssen
weit unter Rz < 1µm liegen. Dannach erfolgt die
Beschichtung z.B. mit TiN.
polierte Femur-Komponenten und Tibia-Komponenten eines Kniegelenkes
Reinigung
Reinigen von medizinischen Produkten
Durch mechanische Bearbeitungsstufen wie Drehen und Fräsen
oder Spritzgussverfahren befinden sich auf den
Produktoberflächen oft Metallpartikel, Öle oder
Entformungshilfsmittel. Diese müssen in jedem Fall vor der
nachfolgenden Verarbeitungsstufe entfernt werden. Das geschieht oft
nasschemisch in Bädern mit bestimmten
Reiniger-Zusätzen und unter Einsatz von Ultraschall sowie
Temperatur.
Der rückstandsfreie Zustand nach der Reinigung muss unter
bestimmten Bedingungen nachgewiesen werden.
Eine Reinigung im medizinischen Sinne vor der Verpackung und
Sterilisation ist das noch nicht.
Plasmabehandlung
Unter dem Sammelbegriff Plasmabehandlung werden Verfahren verstanden,
die der Oberflächen- und Randschichtbehandlung mittels
Niederdruckplasma dienen. Dabei werden schichtaufbauende und
-abtragende Verfahren ausgeschlossen, obwohl teilweise die gleiche
Verfahrenstechnik genutzt wird. Es geht vor allem um Prozesse, die:
zur Reinigung der Oberfläche
für nachfolgende Prozesse
zur Aktivierung von Oberflächen
für die Bedruckbarkeit
zur Hydrophilierung oder Hydrophobierung
von Oberflächen
Beschichtungen
In den letzten 20 Jahren wurden eine Reihe von
Oberflächentechniken, die zuvor in der Industrie eingesetzt
wurden, nach umfangreichen Tests auch für die Medizintechnik
genutzt. MAT Medizintechnik hat für die verschiedenen
Materialien z.B. aus Metall, Keramik, Polymeren oder Glas einen Komplex
von Oberflächentechnologien entwickelt, die einzeln oder in
Kombination biologische Eigenschaften von Medizinprodukten
verändern oder beinflussen können.
Diese Technologien werden neben den Instrumenten und Geräten,
die außerhalb des menschlichen Körpers zum Einsatz
kommen, hauptsächlich für Implantate genutzt.
Ähnlich wie bei Industrieproblemstellungen können
Beschichtungen oder Oberflächenmodifizierungen z.B. bei
Gelenkimplantaten den Verschleiß senken.
Dabei sind alle Beschichtungen biokompatibel.
Endoprothesen-Beschichtung
Stents-Beschichtung
Katheter-Beschichtung
Chirurgische
Instrumenten-Beschichtung
Dentalmedizin-Beschichtung
Medikamentendosier-Beschichtung
Verschleiß-
&
Korrosionsschutz
Zellspezifische Beschichtung
Biokompatibele Beschichtung
Antibakterielle Beschichtung
Antithrombogene Beschichtung
Hemokompatibel Beschichtung
Antiplaque-Beschichtung
Endoprothesen-Beschichtung
Seit ca. 25 Jahren werden moderne Verfahren der
Oberflächentechnik für die Lösung von
tribologischen Problemen bei Gelenkimplantaten eingesetzt. Neben der
Ionenimplantation werden Plasmaverfahren unter Vakuumbedingungen
genutzt. Bei der Ionenimplantation werden Stickstoffionen in die
Oberflächenrandzone geschossen, um eine
Härtesteigerung und damit besseres
Verschleißverhalten zu erreichen.
Bei der Beschichtung werden Hartstoffschichten wie TiN, CrN oder DLC
genutzt, um den Reibkoeffizienten z.B. gegen Polymere zu verbessern.
Deren Biokompatibilität ist vielfältig untersucht
worden.
Die Abbildung unten zeigt ein mit verschiedenen Hartstoffschichten
beschichtetes Hüfgelenk.
Bild 1_Hüftgelenk
Hüftgelenk mit verschiedenen Hartstoffschichten
Die TiN-Beschichtung des Hüftkopfes verbessert das
Verschleißverhalten im Gelenkimplantat!
reduktion_vrschleiß
Verschleißverhalten eines CoCr-Hüftkopfes (32 mm)
gegen UHMWPE
w (Gesamtverschleiß) = w (unbeschichtet) / -w (beschichtet)
Durch die TiN-Schicht wird der Abrieb in der Polymerpfanne (UHMWPE)
deutlich reduziert.
Literatur zur Biokompatibilität der TiN-Schichten:
R. A. Poggie, A. K. Mishra, J. A.
Davidson, Three-body abrasive wear behaviour of orthopaedic implant
bearing surfaces from titanium debris, Journal of Materials Science:
Materials in Medicine 5 (1994) 387-392
J. J. A. M. van Raay, P. M. Rozing, C.
A. van Blitterswijk, R. M. van Haastert, H. K. Koerten,
Biocompatibility of wear-resistant coatings in orthopaedic surgery in
vitro testing with human fibroplast cell cultures, Journal of Materials
Science: Materials in Medicine 6 (1995) 80-84
Stents-Beschichtung
Bei koronare wie periphere Stents kann die Restenosegefahr durch eine
entsprechende Oberflächentechnik wesentlich verringert werden.
Abb. 1 zeigt eine Auswahl verschiedener Hersteller.
Neben der passiven Oberflächentechnik gibt es aktive
Schichten, dieunter „Drug eluting“ beschrieben
werden.
Bei der passiven Oberflächentechnologie werden z.B.
Beschichtungen und die Ionenimplantation eingesetzt, um die
Hemokomtaibilität zu verbessern und dieRestenosegefahr zu
verringern.
Bei der Ionenimplantation werden Kohlenstoffionen in die
Oberfläche geschossen.
Dadurch entsteht eine Sperrschicht unmittelbar unter der
Metalloberfläche.
Abb. 2 zeigt diesen Effekt in einem schematischen Tiefenprofil.
Bei Beschichtungen wie z.B. DLC, Iridiumoxid ua. kann die Schicht die
Ausdiffusion von allerisch wirkenden Elemente wie zB. Nickel
unterdrücken, wenn die Oberfläche innen und
außen dicht abgeschlossen wird.
Abb. 1: periphere und koronare Stents
Abb. 1: periphere und koronare Stents
Abb. 2: schematisches Tiefenprofil nach Ionenimplantation von
Kohenstoff in einen Metallstent
Abb. 2: schematisches Tiefenprofil nach Ionenimplantation von
Kohenstoff in einen Metallstent
Katheter-Beschichtung
Die Beschichtung von Kathetern verfolgt zwei Ziele: zum einen soll das
Gleitverhalten im menschlichen Körper verbessert werden, zum
andern soll bei Langzeit-Kathern das Infektionsrisiko am
Übergang zum Körper verringert werden.
Zur Verbesserung des Gleitverhalten setzen wir Beschichtungen mit
Hydrogele ein. Um eine antibakterielle Wirkung zu erreichen, werden die
Katheter mit Silber oder Wirkstoffen beschichtet.
Die Abbildung unten zeigt Katheter mit einer partiellen
Silberbeschichtung.
Katheter-Beschichtung
Katheter mit partieller Silberbeschichtung
Chirurgische Instrumenten-Beschichtung
Viele Instrumente in der Medizintechnik unterliegen einem
erhöhten Verscheiß. Davon betroffen sind fast alle
Schneidinstrumente.
Hartstoffbeschichtungen wie TiN, TiAlN, TiCN können die
Lebensdauer und damit die Verwendbarkeit teilweise um den Faktor 3 bis
5 erhöhen.
Die Abbildung unten zeigt OP-Scheren mit einer TiN-Beschichtung.
MATMed-Chirurgische Istrumente
OP-Scheren mit einer TiN-Beschichtung
Mit schwarzen Beschichtungen können auch die
störenden Reflexe bei intesiver Beleuchtung vermieden werden.
Dentalmedizin-Beschichtung
Die in der Zahntechnik eingesetzten Metalle haben einen deutlichen
Nickelanteil, der bei vielen Patienten zu allergischen Reaktion
führt. Eine Abhilfe kann hier die Beschichtung mit TiN
bringen. Diese Hartstoffschicht wirkt als Sperrschicht für die
Ausdiffusion von Ni.
Die Abbildung unten zeigt verschiedene Gußstücke
nach der TiN-Beschichtung.
Dentalmedizin-Beschichtung
Gußstücke mit TiN-Beschichtung
Medikamentendosier-Beschichtung – Drug eluting
Für ein Drug-eluting-System (DES) bei Stents wurde ein
variables Medikamenten-Abgabe-System entwickelt, das auch für
viele andere Anwendungen einsetzbar ist.
Es besteht aus einer Passivierungsschicht und einem Resomer
(Milchsäure). Im Resomer befindet sich der Wirkstoff, der
durch den Abbau des Resomers freigesetzt wird.
Die Passivierungsschicht hat die Aufgabe, nach Abbau des Resomers die
Abgabe von Metall-Ionen zu verhindern und den thrombogenen Schutz zu
sichern.
Als Passivierungsschicht werden größtenteils die bei
Stents bereits eingesetzten DLC-Schichten (diamond like coating)
genutzt. Das sind diamantähnliche Schichten in einem amorphen
Zustand, die aufgrund der hohen chemischen Beständigkeit auch
eine sehr gute Biokompatibilität aufweisen.
Die Abscheidung der diamantähnlichen Schichten erfolgt mit
modernsten, umwelt-freundlichen Vakuumbeschichtungsverfahren unter
Einsatz von Ionenstrahl- und Plasma¬technologien.
Es wurden aber auch andere Möglichkeiten getestet.
Das Resomer kann mit verschiedenen Wirkstoffen in unterschiedlichen
Konzentrationen gemischt werden.
Diese Mischung wird unter Vakuumbedingungen aufgebracht und getrocknet.
Dieser Prozess wird mehrfach wiederholt, so dass auch durch die
Schichtdicke die Abgabezeit bestimmt werden kann (Tage bis Monate).
Es entsteht eine weitgehend transparente Schicht mit hoher
Haftfestigkeit.
Welche Wirkstoffe können eingesetzt werden?
Dem Resomer können verschiedene Wirkstoffe begegeben werden:
In der Medizintechnik werden verschiedene Hartstoffschichten
eingesetzt, die industriell zur Verbesserung des
Verschleißschutzes von Werkzeugen genutzt werden.
Die Biokompatibilität dieser Schichten wurde in
vielfältigen Untersuchungen nachgewiesen. Werkstoffseitig
zählen diese Schichten zu den Keramiken. Die Eigenschaft der
Biokompatibilität ergibt sich aus dem keramischen Charakter
der chemischen Bindung bzw. aus den starken Bindungskräften.
Sie sind zumeist hart und können chemisch nur schwer
angelöst werden..
Für die Medizintechnik sind aber die Haftung und Dichtheit der
Schicht um so entscheidender für Anwendungen in der
Medizintechnik. Nur eine dichte Schicht kann den Korrosionsschutz des
Untergrundes gewährleisten oder als Sperrschicht wirken.
Verbesserte Oberflächenhärte
TiN-Schichten-Oberflächenhärte
Bestimmung der Schichthärte durch registrierende
Härtemessung unter Last
Die TiN-Beschichtung erhöht die
Oberflächennhärte der Implantate und verbessert
dadurch das Verschleißverhalten und die Handhabungssicherheit
(Kratzfestigkeit).
Verbesserte tribologische Eigenschaften
TiN-Schichten-tribologische Eigenschaften
trockene Reibung einer starren Kugel aus Wolframkarbid gegen TiN
Der verbesserte Reibungskoeffizient auf Gelenkimplantaten
führt zu geringeren Grenzkräften und wesentlich
geringeren Abrieben.
Verbessertes Verschleißverhalten im Gelenkimplantat
TiN-Schichten-Verschleißverhalten
Verschleißverhalten eines CoCr-Hüftkopfes (32 mm)
gegen UHMWPE
Durch die TiN-Beschichtung von Gelenkimplantaten wird der Abrieb
deutlich reduziert.
Zellspezifische Beschichtung
Hinweis - Beschreibungstext einfügen!
Biokompatibele Beschichtung
Werkstoffe wie z. B. Titan, die bioverträglich sind, lassen
sich als dünne Schichten abscheiden. Diese Schichten
können auf weniger verträgliche Materialien u.a. als
Sperrschicht aufgebracht werden. So kann u.a. auch in beschichteten
Zellkulturschalen das Anwachsverhalten von Implantaten
außerhalb des Körpers sehr leicht untersucht werden.
Antibakterielle Beschichtung
Hinweis - Beschreibungstext einfügen!
Antithrombogene Beschichtung
Harte Kohlenstoff-Beschichtungen (DLC) können die
Thrombosegefahr bei Implantaten wie absolut minimieren, da diese
Schichten chemisch inert sind und sehr glatt abgeschieden werden
können.
Hemokompatibel Beschichtung
Die Blutverträglichkeit ist für viele medizinische
Geräte, Implantate und Instrumente von
größter Wichtigkeit. Mit Hilfe der
biomat-Technologie kann die Oberfläche medizinischer Produkte
so eingestellt werden, dass die Thrombosegefahr und die Anhaftung von
Ablagerungen vermieden bzw. verringert wird.
Antiplaque-Beschichtung
Bei Zahnersatz können Beschichtungen die Ablage von Plaque
sehr lange verhindern.
Beschriftungen
Zur Kennzeichnung von medizinischen Produkte setzen wir die
Laserbeschriftung ein. Implantate erhalten die CE-Nummer, Angaben zur
Größe sowie eine fortlaufende Nummer.
Implantat mit CE-Nummer
Verpackungen
Implantate werden nach der letzten Reinigung in Peelbeuteln z.T. zweifach vakuumverpackt.
Im Bild unten ist ein für die Medizintechnik zugelassener Vakuumverpackungsautomat im Reinraum zu sehen.
Vakuumverpackungsautomat im Reinraum
Schadensanalysen
Durch unsere umfangreichen Werkstoffkenntnisse sind wir in der Lage,
Schadensfälle zu analysieren und deren Ursachen festzustellen.
Dazu setzen wir auch moderne Analysentechnik in Zusammenarbeit mit den
Dresdner Forschungseinrichtungen ein.
Problemlösungen/FuE
Im Dresdener Raum ist eine hohe Konzentration von
Forschungseinrichtungen vorhanden, die bei Problemlösungen
oder Forschungsaufgaben im medizinischen Bereich zusammenarbeiten
können. Wir unterhalten durch Studentenaustausch und Teilnahme
an öffentlichen Forschungsprojekten engen Kontakt. Diesen
Kontakt werden wir auch nutzen, um kundenspezifische Lösungen
oder Forschungsaufgaben für unsere Kunden in kurzer Zeit
abzuwickeln.
Nano-Schichten sind Sol-Gel Schichten, die mit zusätzlichen
funktionellen Gruppen und/oder keramischen Nanopartikeln hergestellt
werden. Durch die Zugabe geeigneter organischer Gruppen können
Schichteigenschaften, wie z. B. Plastizität oder
Brechungsindex eingestellt und durch die Zugabe keramischer
Nanopartikel kann die Abriebfestigkeit und die Kratzfestigkeit
erhöht werden.
Auf diese Weise kann eine glaskeramische Grundstruktur mit einer
perfluorierten Oberfläche, die sowohl hydrophobe als auch
oleophobe Eigenschaften aufweist, geschaffen werden. Dabei wir eine
sogenannte Gradientenstruktur aufgebaut, da sich die perfluorierten
Kohlenstoffketten an der Oberfläche der Schicht konzentrieren
und somit eine teflonähnliche Oberfläche gestalten,
während der anorganische Teil sich im unteren Bereich der
Schicht konzentriert und neben der Härte eine gute Haftung zum
Substrat sichert.
Als Nanocer-Schichten werden die transparenten Sol-Gel-Schichten mit
keramischen Nanopartikeln bezeichnet. Nanofluor-Schichten sind
teflonartige Fluorpolymer-Schichten auf Sol-Gel-Basis ohne
Nanopartikel. Die Kombination aus Fluorpolymeren und keramischen
Nanopartikel wird als Nanogradienten-Schichten bezeichnet.
Die Eigenschaften der
Nanocer-Schichten
kratz- und abriebfest
biokompatibel
hydrophob und oleophob
chemikalienbeständig im pH-Bereich 2-10
transparent oder eingefärbt
sehr gute Haftfestigkeit auf Edelstahl und Aluminium
geglättet, inerte Oberfläche
elektrisch isolierend oder leitend
Beschichtung mit
Nanofluor-Schichten
Durch Zugabe von homogenen, teflonartigen Verbindungen wie PTFE
(Polytetrafluoroethylene), FEP (Fluorinated ethylene propylene
polymer), PFA (Perfluoralkoxy) oder ETFE (Halar, Copolymer aus Ethylen
und Tetrafluorethylen) erhalten die Nanofluor-Schichten ihre
hydrophoben und oleophoben Eigenschaften sowie eine sehr gute
Chemikalienbeständigkeit. Die Haftung auf dem Substrat beruht
ausschließlich auf physikalischer Wechselwirkung und ist
damit weniger stark als bei den Nanocer-Schichten.
Die Eigenschaften der
Nanofluor-Schichten
hydrophob und oleophob
chemikalienbeständig im pH-Bereich 2-24
einfärbbar
gute Haftfestigkeit auf aufgerautem Edelstahl und Aluminium
inerte Oberfläche
elektrisch isolierend
geringer Reibwiderstand
gute Gleitfähigkeit
geeignet im Kontakt mit Lebensmitteln
Applikation
Maschinen- und Werkzeugbau
Medizintechnik
Luft- und Raumfahrt
Elektrotechnik/Elektronik
Bauindustrie (Fassaden)
Automobilbau
Chemische Industrie
Geeignete
Substratwerkstoffe:
Metalle: z.B. Edelstahl, Aluminium-, Magnesiumlegierungen, Messing
Keramiken, Glas
Weitere Werkstoffe auf Anfrage
Vorteile:
umweltfreundliche Verfahrenstechnik
Abscheidung von Schichtdicken zwischen 1µm und 30
µm, auch Vielfachschichten
niedrige Behandlungstemperaturen (<200° C)
Einebnungseffekt der Oberfläche, Porenversiegelung
Beispiel:
Beschichtung von Nadeln und Röhrchen
Nano-Beschichtungen
können sowohl auf Innenoberflächen wie
Aussenoberflächen von Hohlnadeln und Röhrchen mit
Innendurchmesser grösser als 0,1 mm und Längen bis zu
500 mm aufgebracht werden.
Wir unterscheiden:
Transparente Nanocer-Schichten auf den Innen- und
Aussenoberflächen der Nadeln.
Teflonartige Fluor-Schichten auf den
Aussenoberflächen (Nanofluor-Schichten).
Kombination einer Innenbeschichtung mit einem
Nanocer-System und einer Aussenbeschichtung mit Fluorpolymeren.
Durch die hydrophobe teflonähnliche Oberfläche der
Schichten ergibt sich eine starke Verminderung von
unerwünschten und gefährlichen Verschleppungen
(carry-over). Die beschichteten Nadeln lassen sich mit weniger Aufwand
und geringerem Verbrauch von Chemikalien reinigen. Die
Innenbeschichtung der Hohlnadeln führt zu einer Reduzierung
der Rauhtiefe des verwendeten Metalls und damit zu wesentlich glatteren
Innenoberflächen. In der Praxis hat es sich gezeigt, dass
hochwertige Edelstahlqualitäten mit mechanisch oder elektrisch
polierten Oberflächen und einer hydrophoben Sol-Gel
Nanobeschichtung die weitaus besten Ergebnisse bezüglich
reduzierter Verschleppung (carry-over) erbringen.
Diese Innovation bringt unseren Kunden in der Diagnostik und Analytik
wesentliche Vorteile:
Starke Reduzierung von Verschleppungen (carry-over)
Reinigung mit geringem Verbrauch an
Waschflüssigkeiten
Schicht wirkt als Diffusionsbarriere gegen Ionen, die aus
dem Metall austreten
ein umweltfreundliches Verfahren zur dekorativen
Oberflächen-beschichtung
Metallische Überzüge für dekorative
Anwendungen auf Beschlägen, Armaturen, Fahrzeugteilen,
Leuchtenteilen, Gehäusen usw. waren bisher mit
umweltfreundlichen Vakuumbeschichtungsverfahren
(Dünnschichttechnik) nur dann herstellbar, wenn der Untergrund
sowohl hinsichtlich Korrosionsschutz und Rauhigkeit vorbehandelt war
und die Oberfläche zusätzlich geschützt
wurde.
Die auf einem Mehrschichtsystem basierende CLAROMAT®
-Technologie wurde für dekorative Metallisierungen auf
vorwiegend metallischen Bauteilen entwickelt.
Ein wesentlicher Vorzug von CLAROMAT® ist die sehr
umweltfreundliche Verfahrenstechnik, die auf Lösungsmittel,
chemische Bäder, krankheitserzeugende oder
umweltschädigende Gefahrstoffe verzichtet. Es entstehen keine
Gefahrstoff-Abfälle.
Mit dem Vakuumbeschichtungsverfahren werden Metalle mit Hilfe eines
Plasmas auf die Bauteile abgeschieden. Metallisches Chrom ist dabei
nicht karzinogen, die gefährlichen Cr(VI)-Ionen treten im
Prozeß nicht auf.
Auch allergene Reaktionen, wie bei Nickel, werden vermieden.
Mit dem CLAROMAT®-Verfahren können nahezu alle
metallischen Überzüge hergestellt werden,
insbesondere Chrom, Aluminium, Titan, Kupfer, Messing, Gold, Silber,
Platin. Es sind Hochglanzbeschichtungen möglich, ohne den
metallischen Untergrund vorzubehandeln oder zu polieren.
Für den Korrosionsschutz oder für die
Erhöhung der Kratzfestigkeit des Überzugs stehen
verschiedene transparente Schutzbeschichtungen zur Verfügung.
Das CLAROMAT®-Verfahren selbst wird unter Vakuumbedingungen
ausgeführt. Daraus ergeben sich unter Umständen
Einschränkungen in der Größe oder Geometrie
der zu beschichtenden Teile.
Vakuumkammer: 900 x 1100 Pumptechnik: Kryopumpe, mehrstufige Vorpumpe Beschichtungstechnologie: Sputtertechnik
Durchlaufanlagen
Vakuumbeschichtungsanlage MAT Inline 2004.4
Vakuumkammer: 7-Kammersystem mit je zwei Einschleusungskammern und
Ausschleusungskammern, sowie zwei Beschichtungskammern, getrennt durch
eine Pufferkammer
Pumptechnik: Turbopumpen, einstufige Vorpumpen, mehrstufige Vorpumpen an der ersten
und letzten Kammer Beschichtungstechnologie: Sputtertechnik, Elektronenstrahlverdampfung
Vakuumbeschichtungsanlage MAT Inline 5000.1
Vakuumkammer: 3-Kammersystem mit Ein- und Ausschleusungskammer und
Beschichtungskammer Pumptechnik: 2 Turbopumpen, einstufige Vorpumpen Beschichtungstechnologie: Sputtertechnik
Komponenten
Beschichtungsquellen
200 mm – Arc-Verdampfer
Bogenstrom: 70 A bis 300 A Isolation: Borkarbid
Probenmanipulationssysteme
Werkzeugeprobenhalter
Satellitendurchmesser: 170 Steckplätze: 16
Wiederverkauf
Inhalt
Inhalt
Impressum
ANGABEN GEMÄSS § 5 TMG
MAT PlasMATec, Einzelunternehmen Dr. A. Mucha
Bautzener Str. 2
02906 Quitzdorf am See
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß
§27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 226043276
VERANTWORTLICH FÜR DEN INHALT NACH § 55 ABS. 2 RSTV:
Dr. Andreas Mucha
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betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine
Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6
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Berücksichtigung des Stands der Technik, der
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und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen
Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die
Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete
technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko
angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.
Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung
der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von
Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des
sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der
Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir
Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten,
Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der
Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den
Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw.
Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem
Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch
datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).
Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten
Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber
anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten)
offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff
auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer
gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten
an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b
DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie
eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder
auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von
Beauftragten, Webhostern, etc.).
Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines
sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen,
geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.
Übermittlungen in Drittländer
Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der
Europäischen Union (EU) oder des Europäischen
Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der
Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw.
Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur,
wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten,
auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen
Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen
geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse,
verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim
Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO
verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage
besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines
der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA
durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung
offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so
genannte „Standardvertragsklauseln“).
Rechte der betroffenen Personen
Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu
verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft
über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der
Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.
Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die
Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die
Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.
Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu
verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich
gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des
Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu
verlangen.
Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die
Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO
zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche
zu fordern.
Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der
zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO
mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen
Widerspruchsrecht
Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie
betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit
widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung
für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.
Cookies und Widerspruchsrecht bei Direktwerbung
Als „Cookies“ werden kleine Dateien bezeichnet, die
auf Rechnern der Nutzer gespeichert werden. Innerhalb der Cookies
können unterschiedliche Angaben gespeichert werden. Ein Cookie
dient primär dazu, die Angaben zu einem Nutzer (bzw. dem
Gerät auf dem das Cookie gespeichert ist) während
oder auch nach seinem Besuch innerhalb eines Onlineangebotes zu
speichern. Als temporäre Cookies, bzw.
„Session-Cookies“ oder „transiente
Cookies“, werden Cookies bezeichnet, die gelöscht
werden, nachdem ein Nutzer ein Onlineangebot verlässt und
seinen Browser schließt. In einem solchen Cookie kann z.B.
der Inhalt eines Warenkorbs in einem Onlineshop oder ein Login-Status
gespeichert werden. Als „permanent“ oder
„persistent“ werden Cookies bezeichnet, die auch
nach dem Schließen des Browsers gespeichert bleiben. So kann
z.B. der Login-Status gespeichert werden, wenn die Nutzer diese nach
mehreren Tagen aufsuchen. Ebenso können in einem solchen
Cookie die Interessen der Nutzer gespeichert werden, die für
Reichweitenmessung oder Marketingzwecke verwendet werden. Als
„Third-Party-Cookie“ werden Cookies bezeichnet, die
von anderen Anbietern als dem Verantwortlichen, der das Onlineangebot
betreibt, angeboten werden (andernfalls, wenn es nur dessen Cookies
sind spricht man von „First-Party Cookies“).
Wir können temporäre und permanente Cookies einsetzen
und klären hierüber im Rahmen unserer
Datenschutzerklärung auf.
Falls die Nutzer nicht möchten, dass Cookies auf ihrem Rechner
gespeichert werden, werden sie gebeten die entsprechende Option in den
Systemeinstellungen ihres Browsers zu deaktivieren. Gespeicherte
Cookies können in den Systemeinstellungen des Browsers
gelöscht werden. Der Ausschluss von Cookies kann zu
Funktionseinschränkungen dieses Onlineangebotes
führen.
Ein genereller Widerspruch gegen den Einsatz der zu Zwecken des
Onlinemarketing eingesetzten Cookies kann bei einer Vielzahl der
Dienste, vor allem im Fall des Trackings, über die
US-amerikanische Seite http://www.aboutads.info/choices/ oder die
EU-Seite http://www.youronlinechoices.com/ erklärt werden. Des
Weiteren kann die Speicherung von Cookies mittels deren Abschaltung in
den Einstellungen des Browsers erreicht werden. Bitte beachten Sie,
dass dann gegebenenfalls nicht alle Funktionen dieses Onlineangebotes
genutzt werden können.
Löschung von Daten
Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art.
17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung
eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser
Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden
die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie
für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der
Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten
entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil
sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke
erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h.
die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke
verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder
steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.
Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung
insbesondere für 10 Jahre gemäß
§§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB
(Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege,
Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen,
etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2
und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).
Nach gesetzlichen Vorgaben in Österreich erfolgt die
Aufbewahrung insbesondere für 7 J gemäß
§ 132 Abs. 1 BAO (Buchhaltungsunterlagen, Belege/Rechnungen,
Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen
und Ausgaben, etc.), für 22 Jahre im Zusammenhang mit
Grundstücken und für 10 Jahre bei Unterlagen im
Zusammenhang mit elektronisch erbrachten Leistungen,
Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen, die an
Nichtunternehmer in EU-Mitgliedstaaten erbracht werden und für
die der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) in Anspruch genommen wird.
Geschäftsbezogene Verarbeitung
Zusätzlich verarbeiten wir
– Vertragsdaten (z.B., Vertragsgegenstand, Laufzeit,
Kundenkategorie).
– Zahlungsdaten (z.B., Bankverbindung, Zahlungshistorie)
von unseren Kunden, Interessenten und Geschäftspartner zwecks
Erbringung vertraglicher Leistungen, Service und Kundenpflege,
Marketing, Werbung und Marktforschung.
Kontaktaufnahme
Bei der Kontaktaufnahme mit uns (z.B. per Kontaktformular, E-Mail,
Telefon oder via sozialer Medien) werden die Angaben des Nutzers zur
Bearbeitung der Kontaktanfrage und deren Abwicklung gem. Art. 6 Abs. 1
lit. b. (im Rahmen vertraglicher-/vorvertraglicher Beziehungen), Art. 6
Abs. 1 lit. f. (andere Anfragen) DSGVO verarbeitet.. Die Angaben der
Nutzer können in einem Customer-Relationship-Management System
(„CRM System“) oder vergleichbarer
Anfragenorganisation gespeichert werden.
Wir löschen die Anfragen, sofern diese nicht mehr erforderlich
sind. Wir überprüfen die Erforderlichkeit alle zwei
Jahre; Ferner gelten die gesetzlichen Archivierungspflichten.
Hosting und E-Mail-Versand
Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der
Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur-
und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz
und Datenbankdienste, E-Mail-Versand, Sicherheitsleistungen sowie
technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses
Onlineangebotes einsetzen.
Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Bestandsdaten,
Kontaktdaten, Inhaltsdaten, Vertragsdaten, Nutzungsdaten, Meta- und
Kommunikationsdaten von Kunden, Interessenten und Besuchern dieses
Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer
effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses
Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO
(Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).
Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles
Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer
berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten
über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst
befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten
gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und
Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung
über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das
Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite),
IP-Adresse und der anfragende Provider.
Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur
Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen)
für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach
gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken
erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung
des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.
OpenStreetMap
Wir binden die Landkarten des Dienstes
„OpenStreetMap“ ein (https://www.openstreetmap.de),
die auf Grundlage der Open Data Commons Open Database Lizenz (ODbL)
durch die OpenStreetMap Foundation (OSMF) angeboten werden.
Datenschutzerklärung:
https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Privacy_Policy.
Nach unserer Kenntnis werden die Daten der Nutzer durch OpenStreetMap
ausschließlich zu Zwecken der Darstellung der
Kartenfunktionen und Zwischenspeicherung der gewählten
Einstellungen verwendet. Zu diesen Daten können insbesondere
IP-Adressen und Standortdaten der Nutzer gehören, die jedoch
nicht ohne deren Einwilligung (im Regelfall im Rahmen der Einstellungen
ihrer Mobilgeräte vollzogen), erhoben werden.
Die Daten können in den USA verarbeitet werden. Weitere
Informationen können Sie der Datenschutzerklärung von
OpenStreetMap entnehmen:
https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Privacy_Policy.
Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke
AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER MAT MEDIZINTECHNIK UG
(HAFTUNGSBESCHRÄNKT) UND MAT PLASMATEC
– BEHANDLUNGEN UND UNTERSUCHUNGEN PHYSIKALISCH-TECHNISCHER
ART –
gültig ab 01.04.2009
Allgemeines
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt nur mit dem Zugang
unserer Auftragsbestätigung beim Besteller zustande.
Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen
bedürfen der Schriftform.
Für alle Verträge zwischen der MAT Medizintechnik UG
(haftungsbeschränkt) (nachstehend MAT) und dem
Besteller zu Behandlungen und Untersuchungen
physikalisch- technischer Art (nachstehend als Leistungen bezeichnet)
gelten ausschließlich die allgemeinen
Geschäftsbedingungen der MAT. Unsere allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten auch für alle
künftigen Geschäfte mit dem Besteller.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Bestellers
verpflichten uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht
ausdrücklich widersprechen.
Umfang und Ausführung eines Auftrages
Der Leistungsumfang eines Auftrages wird mit der
Auftragsbestätigung festgelegt. Änderungen des
vereinbarten Leistungsumfanges
bedürfen der Schriftform.
Der Besteller ist mit der Auftragserteilung verpflichtet, die MAT auf
giftige und gefährliche Stoffe oder Strahlungen in
oder an seinen Materialien hinzuweisen. Die
MAT ist in diesem Falle berechtigt, die Ausführung der
Leistungen zu verweigern.
Der Besteller hat die MAT auch auf sonstige ihm bekannte
Umstände, insbesondere Eigenschaften der Teile
hinzuweisen, soweit dies für eine
ordnungsmäßige
Durchführung der Leistung erkennbar von Bedeutung ist.
Preise
Unsere Preise verstehen sich als Nettopreise ohne Mehrwertsteuer in
Euro ab Werk, ausschließlich Verpackung,
Versandkosten und Zoll
Soweit unsere Preise nicht ausdrücklich als Festpreise
bestätigt werden, behalten wir uns bei Erhöhung der
Material- und Betriebskosten eine
verhältnismäßige Korrektur der
Preise vor, wenn die in der Auftragsbestätigung
angegebene Leistungszeit mehr als 6 Wochen beträgt.
Wenn auf der Basis anderer Preisstellungen offeriert wird, ist das in
unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen
ausdrücklich angegeben.
Für Mindermengen mit einem Nettoauftragswert bis 100 Euro
erheben wir einen Zuschlag in Höhe von 20%, mindestens jedoch
10,00 Euro.
Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne
jeden Abzug zahlbar. Wir behalten uns vor, bei Annahme der
Bestellung eine angemessene Anzahlung zu verlangen.
Die Fälligkeit des Rechnungsbetrages ist unabhängig
davon, ob der Besteller die Abnahme der Leistung erklärt.
Bei verzögerter oder gestundeter Zahlung können wir,
auch ohne vorherige Mahnung, bankübliche Zinsen
verlangen
Die Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen wegen
etwaiger Gegenansprüche des Bestellers ist nicht statthaft, es
sei denn, die Gegenansprüche sind
rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.
Leistungszeit
Die in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen angegebenen
Leistungsfristen werden angestrebt; geringfügige
Überschreitungen bis zu 2 Wochen sind
zulässig. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt
vorbehalten, falls wir neben der Behandlung oder Untersuchung
der Teile auch deren Beschaffung und Lieferung schulde.
Die Leistungszeit beginnt mit dem Datum der
Auftragsbestätigung, jedoch nicht früher, als eine
endgültige Übereinstimmung über die
Leistungen schriftlich vorliegt.
Schadenersatzansprüche wegen nicht ausgeführter oder
verspäteter Leistungen werden im Fall gewöhnlicher
Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Bei grober
Fahrlässigkeit sind die Schadenersatzansprüche der
Höhe nach auf den durch uns vorhersehbaren Schaden und auf den
Wert der Leistungen begrenzt.
Gefahrübergang und Versand
Mit dem Verlassen unseres Werkes geht die volle Gefahr für die
Beschädigung oder den Verlust der Teile auf den
Besteller über. Der Versand erfolgt
ausschließlich auf Gefahr des Bestellers. Auf Verlangen des
Bestellers wird von uns eine Transportversicherung
auf seine Kosten abgeschlossen.
Wird die Ablieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten
haben, verzögert, so lagern die Teile ab Meldung der
Versandbereitschaft auf Rechnung und Gefahr
des Bestellers.
Eigentumsvorbehalt
Schulden wir neben der Behandlung oder Untersuchung der Teile auch
deren Beschaffung und Lieferung, behalten wir uns das Eigentum
an sämtlichen von uns gelieferten Teilen, auch nach
Einbau in andere Gegenstände, bis zur vollständigen
Bezahlung unserer gegenwärtigen und künftigen
Forderungen vor. Wir verpflichten uns, von uns gelieferte
Teile aus dem Eigentumsvorbehalt insoweit freizugeben, als der Wert
unserer Sicherheiten insgesamt die zu sichernden
Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
Der Besteller ist berechtigt, die gelieferten Teile im ordentlichen
Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt
uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der
Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer erwachsen.
Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Besteller auch
nach der Abtretung bis zu unserem Widerruf
ermächtigt. Der Besteller ist auf unser
Verlangen verpflichtet, uns die abgetretenen Forderungen und deren
Schuldner zu benennen.
Gewährleistung und Haftung
Die Ausführung der Leistungen erfolgt nach bestem Wissen und
Können, ohne dass bestimmte Anwendungseigenschaften
und Einsatzmöglichkeiten der Teile gewährleistet
werden können.
Mängelanzeigen hat uns der Besteller unverzüglich
nach Erhalt der Teile schriftlich zu übermitteln, es sei denn,
es handelt sich um nicht erkennbare Mängel.
Unsere Gewährleistung beginnt am Tag der Abnahme unserer
Leistung durch den Besteller und erstreckt sich auf Mängel,
die innerhalb von 6 Monaten nach Beginn der Gewährleistung
angezeigt werden und nachweisbar wegen mangelhafter
Ausführung unserer Leistungen auftreten. Die Abnahme
gilt als erfolgt, wenn der Besteller nicht innerhalb von 8 Tagen nach
Erhalt der Teile erklärt, dass er die Leistung nicht abnimmt.
Die MAT kann die Rückgabe beanstandeter Teile verlangen. Die
Kosten der Versendung zurückzugebender Teile trägt
der Besteller.
Die Gewährleistung ist nach unserer Wahl auf Nachbesserung
oder Ersatzlieferung beschränkt. Sind wir zur
Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in
der Lage oder verzögert sich aus von uns zu
vertretenden Gründen die Nachbesserung oder
Ersatzlieferung über angemessene Fristen hinaus, so
ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Preises
zu verlangen.
Eine weitergehende Haftung durch uns wird hiermit ausgeschlossen.
Diese Haftungsfreizeichnung gilt jedoch nicht, soweit wir einen Schaden
grob fahrlässig oder vorsätzlich
verursachen. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Besteller
aufgrund des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft
Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend macht. Bei
fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten gilt
die Haftungsfreizeichnung mit der Einschränkung, dass
wir nur auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens haften.
Die vorstehenden Haftungsfreizeichnungen und -begrenzungen gelten nicht
für Ansprüche gemäß
§§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz.
Bei unsachgemäßer Behandlung der gelieferten Teile
und bei Vornahme von Veränderungen durch den
Besteller oder Dritte erlischt jede
Gewährleistungspflicht.
Anlieferung und Aufbewahrung von Teilen, Materialien,
Proben und
Unterlagen
Sofern die von uns zu behandelnden oder untersuchenden Teile nicht von
uns zu beschaffen sind, hat der Besteller sie
rechtzeitig anzuliefern, spätestens 2 Tage
vor dem hierfür vereinbarten Termin. Bei verzögerter
Anlieferung sind die vereinbarten Leistungszeiten
für uns nicht mehr verbindlich. Statt dessen ist auf unser
Verlangen eine neue, den Umständen angemessene
Vereinbarung über die Leistungszeiten zu treffen.
Die uns übergebenen Materialien, Proben und schriftliche
Unterlagen werden von uns mit eigenüblicher Sorgfalt bis zwei
Monate nach Ausführung der Leistungen
verwahrt und anschließend vernichtet, falls nicht
der Besteller auf seine Kosten ihre Rücksendung
wünscht.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs der Teile, Proben und
Unterlagen trägt der Besteller.
Vertraulichkeit und Geheimhaltung
Die MAT wahrt die Vertraulichkeit bezüglich Besteller, dessen
Aufträgen, seinen Materialien und Proben und
verpflichtet sich, alle in Zusammenhang mit den Leistungen
erbrachten Ergebnisse und Informationen nur dem Besteller zur
Verfügung zu stellen und ohne dessen Zustimmung weder
zu veröffentlichen noch Dritten
bekanntzugeben.
Der Besteller steht dafür ein, dass die im Rahmen des
Auftrages von der MAT gefertigten Berichte,
Gutachten, Ratschläge und Auskünfte nur
für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Die
Vervielfältigung und
Veröffentlichung von Ergebnissen,
Informationen, Auskünfte, Attesten o.ä. bedarf der
schriftlichen Zustimmung der MAT.
Erfüllungsort und anwendbares Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dresden.
Für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns gilt
das Recht der Bundesrepublik Deutschland.